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   BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2146/20   

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https://dejure.org/2020,27342
BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2146/20 (https://dejure.org/2020,27342)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2020 - 1 BvR 2146/20 (https://dejure.org/2020,27342)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2020 - 1 BvR 2146/20 (https://dejure.org/2020,27342)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Eilantrag bezüglich des Protestcamps gegen den Ausbau der A 49; Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfahren über die einstweilige Anordnung ; Bewertung der Nichtgewährung von einstweiligem Rechtsschutz als schweren Nachteil für das gemeine Wohl ...

  • rewis.io

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag bzgl Protestcamps gegen den Ausbau der A49 - unzureichende Rechtsschutzgewährung bei unzumutbarer fachgerichtlicher Auslegung des verfolgten Rechtsschutzbegehrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag bzgl Protestcamps gegen den Ausbau der A49

  • rechtsportal.de

    Eilantrag bezüglich des Protestcamps gegen den Ausbau der A 49; Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfahren über die einstweilige Anordnung; Bewertung der Nichtgewährung von einstweiligem Rechtsschutz als schweren Nachteil für das gemeine Wohl ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag bzgl Protestcamps gegen den Ausbau der A49 - unzureichende Rechtsschutzgewährung bei unzumutbarer fachgerichtlicher Auslegung des verfolgten Rechtsschutzbegehrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Teilweise erfolgreiche Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen wegen Protestcamps gegen den Ausbau der A49

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2146/20
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert einen umfassenden gerichtlichen Schutz gegen die Verletzung rechtlich geschützter Interessen des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 25, 352 ; 51, 176 ; 54, 39 ; 67, 43 ; 96, 27 ).

    Insbesondere haben die Gerichte vor diesem Hintergrund das Verfahrensrecht so anzuwenden, dass den erkennbaren Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

  • BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2146/20
    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 Abs. 1 BVerfGG sind die erkennbaren Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18 -, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2146/20
    Diese Garantie effektiven Rechtsschutzes gewährleistet nicht nur formal die Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gebietet auch die Effektivität des damit verbundenen Rechtsschutzes, das heißt einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der Prozessordnung jeweils zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 113, 273 ; 129, 1 ).
  • BVerfG, 24.03.2018 - 1 BvQ 18/18

    Einstweilige Anordnung: Stadt muss ihre Stadthalle der NPD für

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2146/20
    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 Abs. 1 BVerfGG sind die erkennbaren Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18 -, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2146/20
    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 Abs. 1 BVerfGG sind die erkennbaren Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18 -, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2146/20
    Diese Garantie effektiven Rechtsschutzes gewährleistet nicht nur formal die Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gebietet auch die Effektivität des damit verbundenen Rechtsschutzes, das heißt einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der Prozessordnung jeweils zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 113, 273 ; 129, 1 ).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2146/20
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 44/20

    Vorläufige Eröffnung der Möglichkeit, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2146/20
    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 Abs. 1 BVerfGG sind die erkennbaren Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18 -, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2146/20
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2146/20
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert einen umfassenden gerichtlichen Schutz gegen die Verletzung rechtlich geschützter Interessen des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 25, 352 ; 51, 176 ; 54, 39 ; 67, 43 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

  • BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63

    Gnadengesuch

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

  • BVerfG, 06.05.2020 - 1 BvR 2757/19

    Verfehlte Annahme einer Erledigung des Rechtsschutzziels im Verwaltungsprozess

  • VG Gießen, 03.12.2020 - 4 K 2947/20
  • BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20

    Anspruch des DITIB Landesverbandes Hessen auf erneute Durchführung des

    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das vom Antragsteller erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, Rn. 15; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 2146/20 -, Rn. 5 ff.).
  • BVerfG, 27.06.2022 - 1 BvQ 45/22

    Erfolgloser Eilantrag betreffend den Ort einer Versammlung in der Nähe des

    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 Abs. 1 BVerfGG sind die erkennbaren Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 2146/20 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2022 - 1 BvR 208/22 -, Rn. 2).
  • VG Bremen, 28.04.2021 - 5 V 807/21

    Klimaprotestcamp, Versammlungsrecht - Klimacamp; Protestcamp; Versammlung;

    Die dazu ergangenen Entscheidungen haben gemein, dass es sich um Proteste an dezentral gelegenen Orten handelte und die Teilnahme an diesen Protesten für den Großteil der Teilnehmenden bereits aus logistischen Gründen nur durch das Übernachten in einem eingerichteten Camp möglich war (vgl. BVerfG, Einstweilige Anordnungen v. 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20 u. 1 BvR 2146/20 -, juris zum Dannenröder Forst; OVG NRW, Beschl. v. 16.06.2020 - 15 A 3138/18 -, juris zum Klimacamp im Rheinland 2017; BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 6 C 46/16 -, juris zum G8-Gipfel in Heiligendamm).
  • VG Gelsenkirchen, 19.11.2021 - 14 K 1638/15

    Öffentliche Ordnung, Meinungskundgabe, Parole, Auflage, Untersagung, gemischte

    Der Einwand des Klägers, der sich nicht gegen die grundsätzliche Anordnung von Toiletten wendet, gegen die wegen der hier insgesamt achtstündigen (Dauer-)Veranstaltung mit erwarteten 500- 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ohne eine ausreichende Verfügbarkeit öffentlicher Toiletten mit zu erwartender vielfacher Verrichtung der Notdurft im Freien und Verstoßes gegen § 7 Abs. 1 Buchstabe f der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt E. vom 17. Dezember 2013 - in Kraft seit 1. Januar 2014 - eine Ordnungswidrigkeit darstellt (§ 20 Abs. 1 Nr. 17 der VO) sowie mit einer Beeinträchtigung Dritter in relevantem Ausmaß einhergehen dürfte, auch nichts einzuwenden wäre, vgl. zur Bereitstellung von Toiletten OVG NW, Beschlüsse vom 1. Juli 2021 -15 B 1122/21- und vom 2. Juli 2021 -15 B 1134/21-, VG Gelsenkirchen, Beschlüsse vom 30. Juni 2021 -14 L 874/21- und vom 2. Juli 2021 -14 L 889/21-, BVerfG, Beschluss vom 21. September 2020 -1 BvR 2146/20, juris, Dietel/Gintzel/Kniesel/, I, a.a.O., Rdnr. 179 m.w.N, zu infrastrukturellen Ergänzungen vgl. OVG NW, Beschluss vom 16.6.2020 -15 A 3138/18-, m.w.N., juris, Bay VGH, Beschluss vom 24. Februar 2017 -10 ZB 15.1803-.
  • VG Schleswig, 24.02.2021 - 1 B 17/21

    Dauermahnwache hätte stattfinden dürfen

    Grundlage für diese Beurteilung ist das Vorbringen der Veranstalter (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 15 A 3138/18 -, Rn. 58, juris; vgl. zu einem Protestcamp rund um die Uhr auch BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 21. September 2020 - 1 BvR 2146/20 -, juris).
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